Fragwürdiger Vortritt
oder
Verkehrssignale schaffen Klarheit!!!

Vorwort

Um es gleich vorweg zu nehmen, es gibt im Verkehr keine "Gesetzlosigkeit". Wo der Vortritt nicht anders geregelt ist gilt rechts vor links. Manchmal ist jedoch diese Regelung fragwürdig, besonders wenn eine Gemeindestrasse in eine Kantonsstrasse einmündet. Ich weiss nicht, wer in diesem Fall für Änderungen bei der Signalisation zuständig ist, Kanton, Gemeinde, Polizei, ... sehrwahrscheinlich alle drei?

Feststellung

Wo Kantonsstrassen durch Dörfer führen sollten diese beim Vortritt erste Priorität geniessen. Bei den Achsen Böckten - Ormalingen und Gelterkinden - Rickenbach ist dies durchwegs so geregelt. Einführende Gemeindestrassen sind mit "Stop", "kein Vortritt" oder mit einer Lichtsignalanlage ausgestattet. Bei den Achsen Gelterkinden - Tecknau und Gelterkinden - Rünenberg liegt jedoch vieles im Argen.

Gelterkinden - Tecknau

1. Fall
Mühlegasse

Eine unbedeutende, keine 100 m lange Sackgasse mündet in die Schulgasse = Kantonsstrasse und Durchgangsstrasse ein.
Theoretisch hat hier die Mühlegasse Vortritt.
Hierher gehören Haifischzähne.
Kein Vortritt der Mühlegasse!

2. Fall
Dorfplatz

Unser Dorfplatz, kürzlich saniert. Rössligasse, Ochsengasse & Kirchrain münden in die Kantonsstrasse ein. Seit dem Bau des Dorfbrunnens besteht hier ein natürlicher Kreisel, der jedoch partout keiner sein darf.
Hierher gehört der Kreisverkehr (!!!) oder zumindest Haifischzähne.

3. Fall
Strehlgasse

Die von rechts Kommenden warten meist, trotzdem sie hier theoretisch Vortritt hätten.
Auch hierher gehören die Haifischzähne: Kein Vortritt für die Gemeindestrasse, erste Priorität für die mehr Verkehr führende Kantonsstrasse!

Die anderen in die Achse Gelterkinden - Tecknau einmündenden Gemeindestrassen sind vortrittslos.

Gelterkinden - Rünenberg

4. Fall
Hofmattweg

Ein schmaler Gemeindeweg mündet in die breite Rünenbergerstrasse ein.
Der Gegenverkehr hat auch hier theoretisch Vortritt. Die viel breitere Rünenbergerstrasse / Kantonsstrasse / Durchgangsstrasse muss hier Vortritt haben. Kein Rückstau auf der Brücke und der Tecknauerstrasse!

5. Fall
Chapfweg

Der Chapfweg, ein breiter Weg mündet rechtwinklig in die Kantonsstrasse, Rünenbergerstrasse ein. Die Einfahrt ist unübersichtlich.
Auch hierher gehört:
Kein Vortritt, Haifischzähne!

6. Fall
Schweienweg

Ein schmaler Gemeindeweg mündet spitzwinklig in die langgezogene Kurve der Rünenbergerstrasse ein.
Hier beim Dorfeingang wird generell schnell gefahren, die Fahrzeuge werden langsam an 50 Km/h angepasst.
Kein Vortritt dem Schweienweg!
Es braucht auch hier die bewährten Haifischzähne.

Zum Schluss noch
7. Fall
Bohnygasse

Es ärgerte mich, dass diejenigen die Schulgasse (Kantonsstrasse) Befahrenden, jenen den Schleichweg Bohnygasse (Gemeindestrasse) Benützenden den Vortritt gewähren mussten. Anfangs 1996 gelangte ich deshalb an die Verkehrsabteilung der Polizei mit der Bitte, dass die Einfürung Bohnygasse in die Schulgasse mit dem Signal kein Vortritt zurückgestuft wird.
Als Antwort wurde mir mitgeteilt:

  • Nebst der Markierung müsste aus rechtlichen Gründen die Schulgasse im erwähnten Bereich als Hauptstrasse mit den dazugehörenden Richtungstafeln signalisiert werden. (mindestens 3 Signalstandorte mit 8 Signaltafeln!)

  • Die Privilegierung einer Verkehrsachse bewirkt aus Erfahrung im betroffenen Bereich eine Geschwindigkeitserhöhung!

  • Behinderung des öV (Postauto) durch Vortrittsentzug in der Bohnygasse!

Nun, nach der Sanierung Bohnygasse im Jahre 2000 ist alles "Paletti", so wie ich es wollte und kann nun zufrieden sein. Die obigen 3 Punkte gelten schlagartig nicht mehr.
Jetzt tönt es, in einer Antwort der Verkehrsabteilung auf das "Weshalb nun plötzlich doch" ganz anders (180° gedreht)!:

  • Eine aufwendige Signalisation, wie sie früher notwendig gewesen wäre, ist aufgrund der baulichen Umgestaltung nicht mehr erforderlich. (Wäre aufgrund des 1989 revidierten Strassenverkehrsgesetzes schon 1996 NICHT MEHR ERFORDERLICH gewesen)!

  • Die Privilegierung einer Verkehrsachse wirkt sich tatsächlich negativ auf das Geschwindigkeitsniveau aus. Die Schulgasse weist im Bereich der Einmündung Bohnygasse jedoch eine 90° Kurve auf. Die Geschwindigkeit wird dadurch massiv reduziert und das Geschwindigkeitsniveau dürfte sich somit in Grenzen halten. (Sogar zwei 90° Kurven bestanden schon immer an diesen Ort)!

  • Aufgrund des verhältnismässig geringen Verkehrsaufkommens kann das Postauto fast jederzeit aus der Bohnygasse in die Schulgasse einbiegen. (Der Verkehr wurde seit 1996 bestimmt nicht kleiner)!

Der Briefverkehr mit der Hauptabteilung Verkehrssicherheit war unerfreulich und ärgerlich. Es wurde mit falschen und widerlegbaren Argumenten operiert. Ich wurde massiv angelogen! Mehr dazu im pdf-Format.

Zurück 03.08.2003