Karl Pümpin
Schweienring 14
4460 Gelterkinden
.

2. April 2000

An die Damen und Herren
Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
4460 Gelterkinden

Homepage von Gelterkinden.

Sehr geehrte Damen und Herren

Seit dem 3.August 1999 führe ich eine Homepage mit dem Thema "Gelterkinden".
Dazu habe ich folgende Punkte zu bemerken:

1. Wöchentlich aktualisiere ich die Gemeindenachrichten. Wenn ich in Zukunft die Daten dazu in digitaler Form von Seiten der Gemeinde erhalte, ist dies für mich eine grosse Erleichterung.
2. Gerne werde ich auch, mir in digitaler Form zur Verfügung gestellte Dateien von öffentlichem Interesse, d.h. Gesetze, Verordnungen und Reglemente (z.B. Hundehaltungsreglement) in die Page einbauen.

3. Meine Page ist bereit den Namen: www.gelterkinden.ch zu tragen. Von meiner Seite ist weder mit Herstellungs-, Unterhalts- noch mit sonst welchen Kosten zu rechnen. Mit der Namensänderung wird die Page Gemeindebesitz und ich werde meine Eigentumsrechte abtreten. Gerne werde ich die Page weiterhin unentgeltlich wöchentlich aktualisieren.

4. Layout, Inhalt, u.s.w.: Für Anregungen und Mutationen habe ich ein offenes Ohr und lasse jederzeit mit mir darüber reden.

Ich hoffe auf einen positiven Entscheid.

Mit freundlichen Grüssen
Karl Pümpin

Nach dem Absenden dieses Briefes geschah mal nichts, keine Eingangsbestätigung, keine Kontaktname, kein Interesse, einfach nur ein grosses Nichts! -...da konnte ich die Antwort erahnen.


Antwort erhalten am 27. Mai, d.h. 8 Wochen später.

Sehr geehrter Herr Pümpin

Wir danken Ihnen für das von Ihnen unterbreitete Angebot, den Internetauftritt der Gemeinde Gelterkinden zu gestalten. Der *Gemeinderat* hat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, diesen Auftrag dem Kanton Basel-Landschaft zu übergeben. Es tut uns leid Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und grüssen Sie freundlich.

Der Gemeindepräsident /
Baader
Der Gemeindeverwalter
Plattner

*Gemeinderat*
Baader / Bossert / Brenna / Gahlinger / Mangold / Ruesch / Schaub


Ich wollte nicht für teures Geld der Gemeinde etwas andrehen!
Es war ein
Geschenk an die Einwohner, welches vom Gemeinderat zurückgewiesen wurde.


Ernüchterung.

Punkt 1. & Punkt 2. Leider kann meine inoffizielle Gelterkinderpage nicht so aktuell sein wie die Offizielle. Es wird mir nichts zur Verfügung gestellt.
Punkt 3. Es wird immer gejammert man finde niemand, die Bürger würden sich nicht mehr fürs Gemeinwohl zur Verfügung stellen ... und wenn ..., dann dies!
Punkt 4. Ich war bereit auf jegliche Wünsche der Gemeinde einzugehen
... und so hätte es auch aussehen können
Beispiel.

Auch ich hätte auf Wunsch eine einfache Page ohne Schnickschnack machen können. Alles hätte funktioniert. Die Daten hätte ich, wie z.B. die Redaktion des Anzeigers, als Mail von der Gemeinde erhalten. Alles wäre problemlos gelaufen. -Immer aktuell!

Wenn jemand nicht die Fähigkeit besitzt eine neue Materie zu begreifen, sich in Fremdes einzuarbeiten, dann denkt er leicht, andere können dies auch nicht und so entstehen Falschurteile. Ich frage mich, wie viele solcher Fehlentscheide dieser *Gemeinderat* schon gefällt hat. Es kehrt mir den Magen wenn ich mir vorstelle, dass mit meiner Gemeindesteuer Sachen finanziert werden, die ich kostenlos und mit Freude selbst gerne erledigt hätte. "Verdammt noch mal". Ich möchte diesen arroganten und diskriminierenden *Gemeinderat* am liebsten ohrfeigen.
*Und hier nochmals die Namen*
Baader / Bossert / -Brenna- / -Gahlinger- / Mangold / -Ruesch- / Schaub
Durchgestrichen bedeutet nicht mehr im Amt oder Rücktritt angekündigt.
Wenn keine(r) mehr im Amt ist werde ich meinen Seelenfrieden wieder haben und Gelterkinden bestimmt einen besseren Gemeinderat.
Anfangs November 07 Schwupps waren`s nur noch drei.
15. November 07: Ein Freudentag; nun nur noch eine!

Weshalb wurde mir keine Begründung für den abschlägigen Entscheid abgegeben?
Es nötigt mich eine Handvoll Vermutungen anzustellen:

  • Was kann schon ein Maurer, ein Handwerker, der ist dazu zu dumm.
  • Gratis, völlig kostenlos, wo ist da der Haken? Es arbeitet doch niemand für Gottes Lohn!
  • Was nichts kostet ist nichts Wert!
  • Der ist schon über 60; wer führt die Page weiter wenn er nicht mehr da ist? Bei der Landeskanzlei haben wir Kontinuität.
  • Wenn wir die Page bei der Landeskanzlei bestellen dann machen wir bestimmt nichts Dummes!!! (wie mutig!)
  • Ich habe in der Vergangenheit Leserbriefe verfasst mit kritischer Betrachtung der gemeinderätlichen Entscheidungen und tue dies jeweils noch heute auf dieser HP. Dies ist wohl auch ein Grund, der Gemeinderat verträgt keine Kritik!

Diese Page hätte die Gemeinde gerade mal lächerliche CHF 150.- jährlich gekostet (Server- und URL-Gebühren). Vieles hätte gespart werden können.
Aktualisation und Erweiterung der Homepage hätten auf Wunsch auch vom
Gemeindeverwalter oder sogar von einer Kanzleilehrtochter oder einem Kanzleilehrling gemacht werden können, denn das Homepagebauen und das Unterhalten ist kinderleicht. Die dazu benötigten Programme (Designer und Uploader) hätten gratis als Freeware vom Internet heruntergeladen werden können. Ich hätte die Lehre in diese "Kunst" an Gemeindeangestellte gerne kostenlos weiter vermittelt.

Aber eben, vergessen wir nicht: Hier Gelterkinden, hier steiniger Boden.
(Willkür, Selbstherrlichkeit, Arroganz, Verachtung, Diskriminierung).
Was in www.ruenenberg.ch und auch anderswo problemlos geht, dass ein Einwohner diesen Job übernimmt, funktioniert bei uns nicht.

Lieber Gemeindepräsident, lieber *Gemeinderat*, deine Geringschätzung gegenüber meiner Person wird von mir postwendend erwidert.
 

1.07.2004 Postskriptum.
Das Ganze hat noch einen rechtlichen Aspekt:
http://www.baselland.ch/docs/recht/sgs_4/420.0.pdf

Das Gesetz über öffentliche Beschaffungen leitet die Vergabe von u.a. Dienstleistungsaufträgen von Gemeinden, setzt Massstäbe, dass niemand diskriminiert wird und regelt die wirtschaftlichste Vergabe.

A. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck
Der Kanton will mit diesem Gesetz:
d. die
Gleichbehandlung aller Anbietenden gewährleisten

§ 3 Gegenstand
Dieses Gesetz gilt für sämtliche Vergaben, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, namentlich für:
c. Dienstleistungsaufträge

§ 4 Auftraggebende
Dieses Gesetz gilt für Kanton,
Gemeinden und andere Träger kantonaler oder kommunaler Aufgaben

C. Vergabeverfahren
§ 9 Grundsätze
Bei den Vergaben sind folgende Grundsätze einzuhalten:
b. in keiner Phase des Verfahrens dürfen
Anbietende diskriminiert werden
c. die zur Verfügung stehenden Mittel müssen
wirtschaftlich verwendet werden

E. Öffnung, Prüfung, und Zuschlag
§ 26 Zuschlag
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlich günstigste Angebot !!!

G. Beschwerdeverfahren
§ 30 Verfahren
Beschwerden sind samt Begründung innerhalb von
10 Tagen nach Eröffnung des Zuschlages oder der schriftlichen Begründung an das Verwaltungsgericht zu richten.

Leider habe ich mich erst jetzt im Internet schlau gemacht und bin nun laut § 30 um über 4 Jahre zu spät, um ans Verwaltungsgericht zu gelangen!
Glück für den Gemeinderat, denn wirtschaftlich günstiger als gratis geht es wirklich nicht mehr, das Recht wäre zu 100% auf meiner Seite gestanden!
So bleibt mir nichts Anderes übrig als diesem
Gemeinderat die rote Karte zu zeigen!
Zu verstecken braucht sich meine Page nicht, wie ich immer wieder von Einwohnern lobend zu hören bekomme.
Gelterkinden braucht einen "Wind of change".
Aber eben, jedes Dorf hat
den Gemeinderat den es verdient!

Vermehrt wurde ich von Seiten der Gemeinde telefonisch (Herr Peter Plattner) und per E-Mail (Frau Theres Bitterlin) gebeten meine Seite "Gelterkinden" zu löschen, da sie nicht immer aktuell sei und deshalb die Einwohner mit falschen Angaben gefüttert und damit irritiert werden. Ich werde der Gemeinde stur diesen Wunsch nicht erfüllen, wäre es doch für die Kommune einfach Änderungen auch mir mitzuteilen! So bleibt der Gemeinde nichts anderes übrig als auf meinen Alzheimer, Hirnschlag, meine Altersmüdigkeit oder meinen finalen Abgang zu warten, was ich allzugerne, so das Schicksal will, noch um Jahre hinauszögern möchte.

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