Gemeindeversammlung
vom 15. Juni 2000

AUSFÜHRLICHES PROTOKOLL

PROTOKOLL Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2000

Begrüssung: Präsident Michael Baader begrüsst die rund 100 Anwesenden im Gemeindesaal zur ersten Gemeindeversammlung 2000 und erklärt die Versammlung als eröffnet.

Organisatorisches
1. Nichtstimmberechtigte werden gebeten in der hintersten Sitzreihe Platz zu nehmen.
2. Entschuldigt abwesend:
Gemeinderat: ---
Gemeindekommission: Erika Appoloni Vreni Messer Peter Hemmig Fritz Schwab Peter Vogt
3. Feststellung zur Einladung
Die Einladung zur Gemeindeversammlung ist allen Stimmberechtigten gemäss Organisationsreglement rechtzeitig (mind. 10 Tage vor der Gemeindeversammlung) und persönlich adressiert sowie unter Angabe der Traktanden zugestellt worden. Bezugsmöglichkeit der Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung.
4. Stimmenzähler:
Es werden bestimmt (aus der Sicht der Stimmbürger/innen):
Rechte Seite Marianne Meiller
Linke Seite Beat Meier inkl. Gemeinderatstisch

Protokoll
Ohne anderslautenden Antrag wird wie bisher das Beschlussprotokoll verlesen. Zur Diskussion steht und genehmigt wird jedoch das ausführliche Protokoll. Es konnte auf der Verwaltung bezogen oder eingesehen werden.
://: Das Vorgehen ist unbestritten. Das Beschlussprotokoll der Gemeindeversammlung vom 09.12.99 wird verlesen. Zur Diskussion steht nun das ausführliche Protokoll.
://: Das ausführliche Protokoll wird ohne Wortbegehren einstimmig genehmigt und verdankt.

Traktanden
Der Präsident erläutert die Traktandenliste und stellt die Reihenfolge zur Diskussion.
://: Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt.

Traktandum 1. Genehmigung der Rechnungsabschlüsse 1999
1.1. Einwohnerkasse
1.2. Wasserkasse
1.3. Kanalisationskasse
1.4. Fürsorgekasse
Erläuterungen Präsident Michael Baader:
Im Grossen und Ganzen kann ein erfreuliches Resultat vorgelegt werden. Er verweist auf den Überblick, welcher in schriftlicher Form vorliegt. Die Rechnungen 1999 enthalten ein letztes Mal die Regiebetriebe Wasser-, Kanalisations-und Fürsorgekasse. In Zukunft werden die beiden ersten als Spezialfinanzierungen in der Einwohnerkasse geführt. Hinzu kommt die Abfallkasse. Die Fürsorgekasse wird voll in die Einwohnerkasse integriert werden.

Bericht der Rechnungsprüfungskommission vom 5.6.2000
Der Gemeindepräsident verliest den Bericht der Rechnungsprüfungskommission.
Die RPK beantragt der Gemeindeversammlung, die Rechnungen zu genehmigen.
Unterzeichnet ist der Bericht von Urs Kühnis, Stefan Meister und Hanspeter Straumann.

Bericht und Antrag der Gemeindekommission:
Referent: Franz Dehning
Die Gemeindekommission beantragt Eintreten auf das Geschäft und den Rechnungen zuzustimmen.

Eintreten:
Zu diesem Geschäft wird kein Nichteintretensantrag gestellt.
Detailberatung:
Der Finanzchef schlägt vor, jede Rechnung als Ganzes zur Diskussion zu stellen und abschliessend über alle Rechnungen gemeinsam abstimmen lassen. Gegen diesen Ablauf wird kein Einwand vorgebracht.
Einwohnerkasse: Keine Fragen.
Wasserkasse: Keine Fragen.
Kanalisationskasse: Keine Fragen.
Fürsorgekasse: Keine Fragen.
Beschlussfassung:
://: Die Rechnungen 1999 der Einwohnerkasse, Wasserkasse, Kanalisationskasse und Fürsorgekasse werden ohne Gegenstimme einschliesslich der ausserordentlichen Abschreibungen von Fr. 80'000.-- und der Zuweisung von Fr. 100'000.-- aus der Einwohner- in die Fürsorgekasse genehmigt.

Traktandum 2
Bericht der Geschäftsprüfungskommission für 1999 Sprecher: Peter Rickenbacher Peter
Rickenbacher fasst die Schwerpunkte der Prüfung zusammen.
Erika Salzgeber: Durch die Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) des Bundes vom 1.4.96 wird von den Gemeinden eine Erschliessungsplanung verlangt. Die GPK hätte beim Gemeinderat erfragen müssen, ob eine solche vorhanden ist. Das Bundesgericht hat vor rund 15 Jahren bereits entschieden, dass die Gemeindeversammlung nicht via Entscheid über die Erschliessungsplanung faktisch eine Überbauung des gültig ausgeschiedenen Baugebietes verhindern kann.
Peter Rickenbacher: Die GPK wird dies bei der Prüfung aufnehmen. Es werden keine weiteren Fragen gestellt.
://: Die Gemeindeversammlung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Michael Baader: Der Kanton hat empfohlen, zusammen mit dem neuen Raumplanungsgesetz innerhalb von 5 Jahren das Erschliessungszonenreglement zu aktualisieren.

Traktandum 3 Quartierplanung Allmendmarkt
Erläuterungen Departementschef Karl Ruesch erläutert an Hand der Vorlage, zeigt den Situationsplan per Folie auf und erklärt die auslösenden Faktoren zur Schaffung eines Quartierplanes. Vier bis sechs Lastwagen werden pro Tag verkehren. In dieser Zeit ist die Auf- und Abfahrt zum Parkdeck nicht möglich. Die Platzierung des Fussgängerstreifens bei der Poststrasse ist nicht unproblematisch. Eine Platzierung in der Nähe der Roseneckkreuzung ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich. Anträge und Einwände beim Mitwirkungsverfahren sind nicht eingereicht worden.
Bericht und Antrag der Gemeindekommission:
Referentin: Christine Hilber
Die Gemeindekommission beantragt, die beschränkten Öffnungszeiten der Mall als Durchgang während der Nacht in Artikel 6.1 nicht aufzunehmen und den jederzeitigen freien Durchgang zu gewährleisten. Auf das Geschäft soll eingetreten und der Vorlage mit der entsprechenden Änderung zugestimmt werden.
Eintreten:
Zu diesem Geschäft wird kein Nichteintretensantrag gestellt.
Detailberatung:
Der Präsident bringt den Plan und das Reglement artikelweise zur Diskussion.
Zum Plan Erika Salzgeber bedankt sich, dass der Fussgängerbereich (Trottoir) ausgedehnt wurde. Nicht begrüsst wird, dass die 2. Ausfahrt für Lastwagen benutzt wird. Ein LKW versuchte in der Vergangenheit einzufahren und blockierte den ausfahrenden Verkehr. Rückstau auf die ganze Turnhallenstrasse war die Folge. Mit der vorgeschlagenen Lösung sind Rückstaus programmiert. Eine Lichtsignalanlage wäre zu empfehlen.
Michael Baader: Das Parkdeck ist für PWs und Vans ausgerichtet. Aus gestalterischen Gründen ist auf eine Erhöhung des Parkdecks verzichtet worden. Im Einfahrtsbereich werden die Lastwagen nicht mehr stehen. Coop hat signalisiert, dass bei Problemen eine Lösung gesucht wird.
Armin Baader: Auf der westlichen Seite endet das Trottoir. Sollte nicht mit einem Fussgängerstreifen die östliche Turnhallenstrasseseite erschlossen werden?
Michael Baader: Wo immer das Trottoir platziert wird, „sei es nicht für alle Leute an der richtigen Stelle“. Bezüglich Platzierung der Fussgängerstreifen sind unterschiedliche Vorstellungen vorhanden. Die Trottoirfrage kann nicht heute entschieden werden. Mit der Verkehrsabteilung sind Klärungen erforderlich.
Hansruedi Furler: Ein Fussgängerstreifen im Bereich Allmendstrasse wäre auch sinnvoll.
Michael Baader: In der Nähe von Kreuzungen hat der Kanton wegen des Verkehrsflusses grosse Vorbehalte.
Remo Bossert: Die Klärung ist schon erfolgt und der Kanton willigt nicht ein.
Annemarie Spinnler Laube: Es wird auch zu schnell gefahren. Einführung von Temporeduktionen sollten geprüft werden.
Michael Baader: Ist auch schon geprüft worden. Gegenstand im Moment ist immer noch der Quartierplan.
Renée Riard Handschin: Man sieht jetzt, dass die Fussgänger benachteiligt sind.
Annemarie Spinnler Laube: Die Sicherheit der Kinder geht vor. Es nützt nichts, wenn 10 % der Verkehrsteilnehmer unvernünftig sind.
Michael Baader: Das Thema ist schon diverse Male im Gemeinderat, an der Gemeindeversammlung und mit dem Kanton thematisiert worden. Er nimmt dies auf.
Mario Polsini: Stimmt jetzt das Verhältnis mit den Parkplätzen mit der Verkaufsfläche überein?
Michael Baader bestätigt dies.
Michael Kunz: Der QP beschränkt sich auf diese Parzelle. Das Umfeld ist nicht berücksichtigt. Man macht alles, um Autos anzulocken. Die Verkehrs- und Fussgängersituation drum herum ist ungelöst. Man müsste das Geschäft eigentlich zurückweisen. Gemäss Rückfrage von Michael Baader bestätigt er, dass dies als Rückweisungsantrag zu verstehen ist.
Michael Baader. Gemäss Gemeindegesetz wird nun zuerst über den Rückweisungsantrag abgestimmt.
://: Gemäss Antrag des Gemeinderates: Weiterbehandlung
Mehrheit Gemäss Antrag Kunz: Rückweisung deutliche Minderheit
Heinz Mangold: Sind Bohnygasse und Poststrasse Gemeindestrassen und dadurch nicht in der Kompetenz der Gemeinde für eine Einführung von Tempo 30?
Michael Baader stellt fest, dass die Frage bereits von Annemarie Spinnler Laube gestellt wurde.
Reglement:
Bei Punkt 6.1 steht der Gegenantrag der Gemeindekommission demjenigen des Gemeinderates gegenüber.
Gemäss Gemeindekommission:
Die Mall dient als öffentlicher Durchgang.
Karl Ruesch: Sachbeschädigungen, welche zunehmend sind, haben zu dieser Beschränkung geführt. Die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist bei der Festlegung zu Grunde gelegt.
Christine Hilber: Die Sachbeschädigungen sind nicht so schlimm. Man sollte die Mall uneingeschränkt offen lassen. Und die Annehmlichkeit für das Dorf sollte berücksichtigt werden.
Erika Salzgeber: Gestern um 22.00 Uhr wäre sie auch ansonsten nicht durch die Mall gegangen.
Konrad Handschin: Spayereien nehmen massiv zu. Diese Schweinerein sollten eingedämmt und der Durchgang deshalb geschlossen werden.
Willi Frey: Die ersten Bahnbenützer gehen schon früher.
Antrag: Öffnung 05.00 Uhr; Schliessung 22.00 Uhr
Der Präsident erklärt das Abstimmungsprozedere und lässt, nachdem niemand etwas einzuwenden hat (ausser einem Zwischenruf von Christian Rentsch bezüglich bereits vom Präsidenten erwähnter erforderlichen Schlussabstimmung), abstimmen:
://: Gemäss Antrag Gemeindekommission Minderheit
Gemäss Antrag Willi Frey grosse Mehrheit
Gemäss Antrag Gemeinderat 38 Stimmen
Gemäss Antrag Willi Frey 54 Stimmen
Somit ist die Öffnung der Mall ab 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu ermöglichen.
Schlussabstimmung:
://: Dem Quartierplan-Reglement sowie dem Bebauungs-, Erschliessungs-, und Umgebungsplan (Quartierplan) M 1:500 wird inkl. der Korrektur in Ziffer 6.1 mit grossem Mehr und 7 Gegenstimmen zugestimmt.

Traktandum 4
Revision Wasserreglement
Erläuterungen
Departementschef Waldemar Gahlinger erläutert an Hand der schriftlichen Vorlage und erklärt die Schwerpunkte der Änderung.
Bericht und Antrag der Gemeindekommission:
Referent: Werner Ruesch Die Gemeindekommission hat in der Beratung mit dem Gemeinderat festgestellt, dass der Wassermesser in das Eigentum und in den Unterhalt des Wasserwerkes gehört und deshalb folgende Ergänzungen erforderlich sind, welche vom Gemeinderat als sinnvoll erachtet werden:
Artikel 9 Ausführung
In Absatz 1, Punkt 6: den dem Wasserwerk gehörenden Wassermesser
Artikel 10 Kosten
Die Kosten für die Anschlussleitungen, Hausanschlussleitungen, Verlegungen sowie erforderliche Änderungen derselben, fallen, ausgenommen diejenigen des Wassermessers, zu Lasten des Liegenschaftseigentümers.
Artikel 12 Unterhalt und Erneuerung / Qualitätsanforderungen
1. Anschlussleitungen und Hausanschlussleitungen stehen mit Ausnahme des Wassermessers im Eigentum des Anschliessers, welcher auch für Unterhalt und Erneuerung aufzukommen hat.
Die Gemeindekommission beantragt Eintreten und dem Antrag des Gemeinderates mit den erwähnten Ergänzungen zuzustimmen.
Michael Baader: Der Gemeinderat ist bereit die Änderungsanträge der Gemeindekommission zu übernehmen.
Eintreten:
Zu diesem Geschäft wird kein Nichteintretensantrag gestellt.
Detailberatung:
Erich Ritzmann: Ersucht um Erklärung bezüglich Korporationsparzellen.
Michael Baader: Jedes Haus ist ab der Versorgungsleitung angeschlossen. Bei Korporationsparzellen: Ab Versorgungsleitung bis Hausanschlussleitungen = Gemeindewerk. Die vorgeschlagene Änderung betrifft Unterhalt und Reparatur. Die Anschlussleitungen sind schon heute von den Eigentümern bezahlt worden. Nun soll der Unterhalt zu Lasten der Liegenschaftseigentümer gehen.
Michael Kunz erkundigt sich nach der Versicherungsregelung bei Anmerkungsparzellen.
Hanny Haidvogl: Was bezahlt die BGV?
Michael Baader: Die Grabarbeiten werden bezahlt. Nicht aber das Leitungsmaterial.
Christian Rentsch: BGV zahlt nur, sofern Wasserschadenversicherung abgeschlossen ist.
Waldemar Gahlinger: Ist nicht in der Wasserschadenversicherung, sondern in der Gebäudeversicherung enthalten.
Michael Baader: Die meisten Gemeinden haben diese Reglung schon. Es geht um die Entlastung der Gemeinderechnung, auch im Hinblick auf die höheren Abschreibungssätze. Der Präsident stellt das Reglement artikelweise zur Diskussion und bemerkt zu den von der Gemeindekommission gemachten Feststellungen, dass diese übernommen werden sollen. Er erwähnt die von der Gemeindekommission angeregten Änderungen bei Artikel 9, 10 und 12 im bereinigten Wortlaut (s. Text Gemeindekommission).
Mario Polsini: Weshalb die Auflage bezüglich Überbauung der Leitungen. Je nach dem kann das teuer werden.
Michael Baader: Es ist eine alte Bestimmung und man achtet darauf, dass keine ausserordentlichen Aufwendungen im Nachhinein entstehen. Die BGV übernimmt die Grabarbeiten.
Erich Ritzmann: Wenn die Wasserleitung durch einen Privatweg mit Durchleitungsrecht führt, was geschieht mit dieser Leitung, wenn sich dieser weigert, dies der BGV anzumelden.
Michael Baader: Die Leitungen sind vom Hauseigentümer bezahlt und die Leitungsreparatur geht zu seinen Lasten auch wenn eine "Fremdparzelle" tangiert wird, da die Entschädigung für die Leitung und nicht für die Parzelle bestimmt ist.
Kurt Plattner: Will sich die Gemeinde nicht einfach aus der Affäre ziehen. In ihrem Fall wisse man nicht wo die Leitungen liegen. Die längere Leitung muss der Eigentümer bezahlt.
Michael Baader: Die Leitungen werden heute immer eingemessen im Gegensatz zu früher.
Waldemar Gahlinger erörtert, dass bei Leitungen allenfalls auch eine neue Führung erforderlich ist, wenn diese kostengünstiger ist.
Michael Baader: Ein Meter Leitung kostet rund Fr. 10.--.
Heinz Mangold: Was ist bei Neubauten? Wird bei prov. Anschlüssen kein Beitrag erhoben?
Michael Baader: Auch künftig werden für das Bauwasser keine Kosten erhoben.
Beschlussfassung:
://: Dem Wasserreglement wird mit den von der Gemeindekommission beantragten und vom Gemeinderat übernommenen Änderungen einstimmig zugestimmt.

Traktandum 5 Revision Gemeindekommissionsreglement
Erläuterungen
Departementchef Präsident Michael Baader erläutert das Geschäft an Hand der Vorlage. Bericht und Antrag der Gemeindekommission:
Referent: Christian Neff
Die Gemeindekommission hat in der Beratung mit dem Gemeinderat festgestellt, dass folgende Modifikationen sinnvoll sind:
Artikel 4: Ziffer 1 bedeutet, dass der GK-Präsident nicht selbstständig eine Sitzung einberufen kann. Die Sitzungen werden vom Präsidenten nach Bedarf auf Antrag des Gemeinderates einberufen. Ersetzen mit der bisherigen Fassung: Die Sitzungen werden vom Präsidenten nach Bedarf sowie auf schriftliches Begehren von mindestens 5 Mitgliedern der Gemeindekommission oder auf Antrag des Gemeinderates einberufen.
Art. 4 Sitzungen Ziffer 3 Die Einladungen werden von der Gemeindeverwaltung nach Weisung des KommissionsPräsidenten versandt.
Artikel 7: (statt Diskretion) Die Mitglieder der Gemeindekommission haben ihr Amt gewissenhaft auszuüben und, wichtige Gründe vorbehalten, an allen Sitzungen und Gemeindeversammlungen teilzunehmen. Sie unterstehen über ihre in Ausübung des Amtes gemachten Wahrnehmungen der Schweigepflicht, soweit das öffentliche oder ein privates Interesse dies erfordert.
Die Gemeindekommission beantragt Eintreten und dem Antrag des Gemeinderates mit obigen Ergänzungen zuzustimmen.
Der Gemeinderat übernimmt diese Anpassungen in seinen Antrag.
Eintreten:
Zu diesem Geschäft wird kein Nichteintretensantrag gestellt.
Detailberatung:
Der Präsident stellt das Reglement artikelweise zur Diskussion und erwähnt die von der Gemeindekommission beantragten Anpassungen in den entsprechenden Artikeln (s. Text bei Gemeindekommissionsvotum). Es werden keine Fragen gestellt.
Beschlussfassung:
://: Dem Gemeindekommissionsreglement per 1.7.2000 wird mit den drei Änderungen einstimmig zugestimmt.

Traktandum 6 Oberbaselbieter Abfallverband; Genehmigung der Statuten / Kompetenzerteilung zum Beitritt
Erläuterungen
Departementschef Attilio Brenna erläutert die Statuten an Hand der Vorlage. Verschiedene Gemeinden haben die Vorlage bereits verabschiedet. Die Vorlage kann genehmigt oder abgelehnt, jedoch nicht abgeändert werden. Die Kehrichtabfuhr soll künftig nur noch einmal pro Woche erfolgen.
Bericht und Antrag der Gemeindekommission: Referent: Hanspeter Freivogel
Die Gemeindekommission beantragt Eintreten und dem Antrag des Gemeinderates zuzustimmen. Eintreten:
Zu diesem Geschäft wird kein Nichteintretensantrag gestellt.
Detailberatung:
Der Präsident stellt die Statuten als Ganzes zur Diskussion, da hier einseitig von der Gemeinde Gelterkinden keine Änderungen zu den einzelnen Bestimmungen beschlossen werden können. Er ruft trotzdem jeden Artikel auf.
Armin Baader: Die Regelung mit uneinheitlichen Gebühren ist heikel. Gelterkinden als grösste Gemeinde riskiert mehr als die andern zahlen zu müssen.
Michael Baader: Mit der Sackgebühr wird nicht nur die Kehrichtsammlung finanziert, sondern auch alle für uns verbleibenden Nebensammlungen (Oel, Grüngut, Altmetall usw.). Mit der gemeindeeigenen Gebühr werden Tonnagenkosten des Verbandes und übrige Spezialsammlungen der Gemeinde finanziert. Es werden keine weiteren Fragen gestellt.
Beschlussfassung:
://: Den Statuten für den Oberbaselbieter Abfallverband wird inkl. der Kompetenzerteilung zum Beitritt bei wenigen Enthaltungen zugestimmt.

Traktandum 7.
Verschiedenes
7.1. Selbständige Anträge von Stimmberechtigten
7.2. Anfragen von Stimmberechtigten
7.3. Mitteilungen
7. Verschiedenes
Der Präsident weist darauf hin, dass der Gemeinderat unter Punkt 7.3 „Mitteilungen des Gemeinderates“ unter anderem über die Situation Sozialberatungsdienst informieren wird.
7.1. Selbständige Anträge von Stimmberechtigten Schriftlich liegen keine vor.
Ulrich Bieder: Im Bereich Schulgasse sind keine Sicherheiten für die Strassenüberquerung vorgesehen. Der Gemeinderat soll in der Schulgasse und an den neuralgischen Punkten Fussgängerübergänge schaffen. Auf Rückfrage des Präsidenten bestätigt Herr Bieder, dass dies als Antrag aufzunehmen sei.
Michael Baader: Der Antrag zur Klärung der „Fussgängerregelungen“ in diversen Bereichen wie Schulgasse, Allmendbereich wird entgegengenommen und zusammen mit dem Kanton bearbeitet.
Eugen Hostettler: Eine Studie (Glaser/Saxer) ist vorhanden. Es ist aber nichts Konkretes gegangen. Eugen Hostettler und Silvia Plattner unterstützen das Begehren Bieder.
7.2. Anfragen von Stimmberechtigten
Keine Anfragen.
7.3. Mitteilungen des Gemeinderates
Ruth Schaub zur Übernahme operative Arbeit Sozialberatung durch ABS Betreuungsservice Ausgangslage
· Nach anhaltenden Diskussionen der Pensumsfrage sah sich die FB veranlasst, das zur Verfügung stehende Pensum für die Sozialberatung von aktuell 250 Stellenprozenten durch einen formulierten Auftrag analysieren zu lassen.
· Der Fachhochschule Solothurn wurde ein umfangreicher Fragenkatalog von Fürsorgebehörde und Gemeinderat zu den bestehenden Strukturen unterbreitet um diese zu analysieren. Verbesserungsvorschläge wurden erbeten.
· Ebenfalls Bestandteil des Fragenkataloges war eine Überprüfung der verschiedenen Schnittstellen:
· Sozialberatung - Fürsorgebehörde als fachliche Instanz
· Sozialberatung - Gemeinderat und -verwalter als administrativ zuständig
· Sozialberatung - Gemeinderat als zuständige Behörde im Vormundschaftswesen
· Gemeinderat - Fürsorgebehörde Ergebnis
· Durch Quervergleiche mit den schweizerischen Gemeinden und Fallzahlen sowie mit 4 vergleichbaren Gemeinden des Kantons Baselland wurde aufgezeigt, dass eine Effizienzsteigerung durch Umstrukturierung möglich ist und das erforderliche Pensum reduziert werden kann, einerseits nachdem der sehr arbeitsintensive Asylbereich vollständig ausgelagert wurde, andererseits durch konsequente Anwendung der Datenerfassung und -aufbereitung mittels der angeschafften speziellen Sozialberatungs-Software durch die Angestellten der Sozialberatung sowie Bereinigung der Schnittstellen und internen Abläufe.
Stillschweigen
· Da der Zwischenbericht auch Aussagen und Beurteilungen über Personen und Arbeitsweisen beinhaltet, wurde er aus Datenschutzgründen nur den Direktbetroffenen, nämlich Fürsorgebehörde, Gemeinderat und Personal, zugänglich gemacht.
Pensum
· Nach einer Übergangsfrist, welche zur Übernahme und Aufbereitung der vorhandenen Fallakten benötigt wird, sind neu als Maximum 100 % Sozialberaterln und 50 % Se-kretariat vorgesehen.
Beendigung Arbeitsverhältnisse mit unseren Mitarbeitern
· Die bisherige Sekretärin der Sozialberatung hat ihre Anstellung per Ende Februar 2000 gekündigt.
· Das Arbeitsverhältnis mit unseren Sozialarbeitern, Herr Burri und Frau Leuthold, wurde unter Absprache und im gegenseitigen Einvernehmen per 30.6.2000 aufgelöst.
Vertragsverhältnis mit ABS Betreuungsservice
· Zur Durchführung der Umstrukturierung und Abdeckung des Sozialbereiches unserer Gemeinde hat der Gemeinderat zusammen mit der Fürsorgebehörde beschlossen mit der Fa. ABS Betreuungsservice AG einen nicht befristeten, jedoch auf 4 Monate jederzeit kündbaren Vertrag per 1.7.2000 abzuschliessen.
· Die Sozialarbeit wird im Auftragsverhältnis in den bestehenden Räumen der Gemeindeverwaltung geleistet.
· Die 150 % Pensum werden durch ausgebildete Sozialarbeiter 100 % und 50 % Sekretariat vollumfänglich abgedeckt d. h. zu den bisherigen Öffnungszeiten sind Büros und Telefon besetzt.
· Die fachliche Arbeit durch qualifiziertes Personal ist Bedingung und Bestandteil des Vertrages.
· Ebenso sind der formulierte Auftrag und die Arbeit nach dem Handbuch der Fürsorgebehörde Gelterkinden integrierender Bestandteil. Sowohl der ABS Betreuungsservice als auch die Fachhochschule Solothurn erachten diese Richtlinien, das Handbuch, als tauglich.
· Die Firma ABS Betreuungsservice ist nicht entscheidbefugt; sie stellt Antrag und setzt die Entscheide der Fürsorgebehörde um. Sie führt nur die operative Arbeit aus. Die Fürsorgebehörde erteilt Weisungen und fällt die Entscheide. Sie achtet wie bis anhin auf Einhaltung der gesetzlichen und durch sie festgelegten Richtlinien und trägt die Verantwortung für die der Fürsorgebehörde zustehenden Aufgaben in unserer Gemeinde.
· Verschwiegenheit auch über die Vertragsdauer hinaus ist Bestandteil des Vertrages analog den Anstellungsverhältnissen.
· Gemeinderat und Fürsorgebehörde sind überzeugt, mit dem Betreuungsservice ABS einen kompetenten Vertragspartner zu haben.
· Im Übrigen haben wir bisher in der Betreuung des Asylbereiches grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht.
Überprüfung der Umstrukturierung
· Für den Vollzug der Umstrukturierung und deren Überprüfung zieht die Fürsorgebehörde den Rat der Fachhochschule Solothurn bei Bedarf bei.
· Nach einem halben Jahr wird die Situation überprüft und dann auf Grund der gemachten Erfahrungen über den weitern Verlauf entschieden.
Schulstandortfrage
Christine Mangold: Mit Brief vom 14. Juni 1999 wurden die Sekundarschulpflegen von der Erziehungs- und Kulturdirektion BL eingeladen, die Schulstandorte innerhalb der geplanten zukünfigen Schulkreise für die Sekundarstufe 1 zu studieren. Die Sekundarschulpflegen wurden aufgerufen, Projektleitungen zu bilden und bis Ende 2000 einen Vorschlag für die Unterbringung innerhalb der einzelnen Sek.1-Schulkreise zu erarbeiten.
· Was versteht man unter Sekundarstufe
1: Die Sekundarstufe 1 umfasst das 6. - 9. Schuljahr. Das heisst, die heutige Real, Allgemeine Abteilung der Sekundarschule und die progymnasiale Abteilung werden eine Schule unter einem Dach - die sogenannte Sekundarstufe 1. Für die ganze Sekundarstufe 1 werden nur noch 1 Schulleitung und 1 Schulpflege zuständig sein.
· Die Sekundarstufe 1 umfasst 3 Niveaux: · Niveau A = mit allgemeinen Anforderungen - entspricht der heutigen Realschule / BWK · Niveau E = mit erweiterten Anforderungen - entspricht der heutigen allgemeinen Abteilung in der Sekundarschule. · Niveau P =mit progymnasialen Anforderungen - progymnasiale Abteilung in der Se-kundarschule.
· Der Schulkreis Gelterkinden hat einen Ausschuss gebildet in dem die Schulleitungen sowie die Gemeinderäte der Gemeinden Ormalingen, Wenslingen und Gelterkinden Einsitz haben; das Präsidium hält die Sekundarschulpflegepräsidentin.
· Dieser Ausschuss hat nun eine Vernehmlassung in allen, dem Schulkreis Gelterkinden angehörenden Gemeinden, mit 3 Varianten verschickt. Wir gehen im Schulkreis Gelterkinden von ca. 42 Klassen aus:
· Variante 1: 2 Schulstandorte in Gelterkinden Diese Variante hat den Vorteil, dass keine Schülerverschiebung stattfindet. Für Gelterkinder -wie auch meiner Meinung nach für auswärtige Schülerinnen und Schüler kommt es nicht darauf an, an welchem Standort in Gelterkinden sie eingeteilt werden. Der Schulraum für den Standort für 24 Klassen ist in der Hofmatt gegeben; das Schulhaus für 18 Klassen müsste neu gebaut werden.
· Variante 2: Je 1 Schulstandort in Gelterkinden mit 24 Klassen und 1 Schulstandort in Ormalingen mit 18 Klassen. In Ormalingen müssten ein Schulhaus für 18 Klassen sowie 2 Turnhallen gebaut werden. Ormalingen kann mit den umliegenden Dörfern höchstens 12 Klassen bilden - 6 Klassen müssten höchstwahrscheinlich aus Gelterkinden in Ormalingen eingeteilt werden.
· Variante 3: Je 1 Schulstandort in Gelterkinden in Ormalingen und Wenslingen - 20 Klassen in Gelterkinden, 12 Klassen in Ormalingen, 10 Klassen in Wenslingen. Mit dieser Variante können die Vorgaben für die Sekstufe 1 nicht eingehalten werden. Keine Schule unter einem Dach mit einer Schulleitung und einem Schulrat - Niveau A und E. werden in Ormalingen und Wenslingen angeboten, Niveau P ausschliesslich in Gelterkinden. Keine Schulhäuser mit min. 16 Klassen. Keine erhöhte Durchlässigkeit in der Differenzierungsphase (6. und 7. Schuljahr) unter den 3 Niveaux.
· Aus den obgenannten Gründen hat sich der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung einstimmig für die Variante 1, 2 Schulstandorte in Gelterkinden - ausgesprochen.
· Sobald der Vernehmlassungsentscheid vorliegt, und Variante 1 zum Zuge kommt, werden wir die Standortfrage für das Schulhaus mit 18 Klassen konkret in Angriff nehmen müssen.
Korrektion Schulgasse bis Marktgasse
Remo Bossert
· Orientierungsversammlung hat gestern stattgefunden.
· Die Korrektion Schulgasse/Marktgasse wird vom Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft in zwei Etappen ausgeführt. In der ersten Etappe wird im Sommer 2000 die Schulgasse (ab Bohnygasse bis Liegenschaft Schulgasse 1) saniert. Die Korrektion im Bereich Dorfplatz mit Seitenanschlüssen wird in einer zweiten Etappe im Sommer 2001 ausgeführt.
· Ausführungszeit
· Die Korrektion der Schulgasse erfolgt in der Zeit vom 3. Juli bis 29. September 2000. In dieser Zeit ist mit Einschränkungen, Behinderungen und Baulärm zu rechnen.
· Verkehrsregelung / Umleitung Während der 13-wöchigen Bauzeit kommt es zu einer Änderung der Verkehrsführung. Die Baustelle bleibt talwärts (Dorfplatz Richtung Bohnygasse) einspurig befahrbar. Der Gegen- und Hauptverkehr wird über die Turnhallenstrasse, Balkenweg, Strehlgasse umgeleitet (analog Umfahrung Markt). Die Zufahrtmöglichkeiten zu den angrenzenden Liegenschaften können zum Teil eingeschränkt sein. · Um Engpässe auf der Umfahrungsroute zur vermeiden, gilt während der Bauzeit in diesen Bereichen auf dem Gemeindeareal ein allgemeines Parkverbot. Dies gilt sowohl für Anwohner als auch für Benützer der Doppelturnhalle.
· Ab 19.6. wird die Gemeinde als Vorarbeit zur Sanierung Wasserleitungen einlegen.

Erschliessungszone Ebnet Chienbergreben
Michael Baader:
Gemäss Erschliessungszonenreglement ist der Gemeinderat verpflichtet, die Stimmbürgerschaft an der Gemeindeversammlung über Änderungen in den Erschliessungszonen zu orientieren. Dies fällt in das Departement Planung.
Karl Ruesch teilt mit, dass das Gebiet Huebacher / Ebnet / Chienbergreben von der Erschliessungszone 3 in die Erschliessungszone 1 überführt wurde und zeigt die Situation an Hand von Folien auf. Das Gebiet umfasst rund 25'000 m 2 . Die Vorfinanzierung durch die Anstösser wird aufgehoben. Für die betroffenen Eigentümer werden die Vorteilsbeiträge fällig.
Renée Riat Handschin erkundigt sich, ob das Gebiet ausschliesslich durch die Bahnunterführung erschlossen wird.
Michael Baader: Der Gemeinderat ist in Verhandlung mit der Gemeinde Böckten bezüglich einer zusätzlichen Durchfahrt. Personalmutationen:
· Per 30.6.2000 geht die Amtsperiode zu Ende. Auf dieses Datum hin ergeben sich bei Behörden und Kommission Veränderungen.
· Es ist dem Präsidenten ein persönliches Anliegen, bei dieser Gelegenheit allen, die sich in Kommissionen und Behörden zu Gunsten unseres Dorfes engagiert haben sowie Mitarbeitern, ganz herzlich für ihre Mitarbeit zu danken.
· Ein- und Austritte von Personal und Kommissionsmitgliedern ab 01.01.00 bis Ende Amtsperiode. Aus zeitlichen Gründen wird auf das Verlesen verzichtet.
Zu den Ein- und Austritten von Personal und Kommissionsmitgliedern
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