Gemeindeversammlung
vom 15. Juni 2000
PROTOKOLL Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2000
Begrüssung: Präsident Michael Baader begrüsst die rund 100 Anwesenden im Gemeindesaal zur ersten Gemeindeversammlung 2000 und erklärt die Versammlung als eröffnet.
Organisatorisches
1. Nichtstimmberechtigte werden gebeten in der hintersten
Sitzreihe Platz zu nehmen.
2. Entschuldigt abwesend:
Gemeinderat: ---
Gemeindekommission: Erika Appoloni Vreni Messer Peter Hemmig
Fritz Schwab Peter Vogt
3. Feststellung zur Einladung
Die Einladung zur Gemeindeversammlung ist allen Stimmberechtigten
gemäss Organisationsreglement rechtzeitig (mind. 10 Tage vor der
Gemeindeversammlung) und persönlich adressiert sowie unter
Angabe der Traktanden zugestellt worden. Bezugsmöglichkeit der
Unterlagen auf der Gemeindeverwaltung.
4. Stimmenzähler:
Es werden bestimmt (aus der Sicht der Stimmbürger/innen):
Rechte Seite Marianne Meiller
Linke Seite Beat Meier inkl. Gemeinderatstisch
Protokoll
Ohne anderslautenden Antrag wird wie bisher das
Beschlussprotokoll verlesen. Zur Diskussion steht und genehmigt
wird jedoch das ausführliche Protokoll. Es konnte auf der
Verwaltung bezogen oder eingesehen werden.
://: Das Vorgehen ist unbestritten. Das Beschlussprotokoll der
Gemeindeversammlung vom 09.12.99 wird verlesen. Zur Diskussion
steht nun das ausführliche Protokoll.
://: Das ausführliche Protokoll wird ohne Wortbegehren
einstimmig genehmigt und verdankt.
Traktanden
Der Präsident erläutert die Traktandenliste und stellt die
Reihenfolge zur Diskussion.
://: Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt.
Traktandum 1. Genehmigung der Rechnungsabschlüsse 1999
1.1. Einwohnerkasse
1.2. Wasserkasse
1.3. Kanalisationskasse
1.4. Fürsorgekasse
Erläuterungen Präsident Michael Baader:
Im Grossen und Ganzen kann ein erfreuliches Resultat vorgelegt
werden. Er verweist auf den Überblick, welcher in schriftlicher
Form vorliegt. Die Rechnungen 1999 enthalten ein letztes Mal die
Regiebetriebe Wasser-, Kanalisations-und Fürsorgekasse. In
Zukunft werden die beiden ersten als Spezialfinanzierungen in der
Einwohnerkasse geführt. Hinzu kommt die Abfallkasse. Die
Fürsorgekasse wird voll in die Einwohnerkasse integriert werden.
Bericht der Rechnungsprüfungskommission vom 5.6.2000
Der Gemeindepräsident verliest den Bericht der
Rechnungsprüfungskommission.
Die RPK beantragt der Gemeindeversammlung, die Rechnungen zu
genehmigen.
Unterzeichnet ist der Bericht von Urs Kühnis, Stefan Meister und
Hanspeter Straumann.
Bericht und Antrag der Gemeindekommission:
Referent: Franz Dehning
Die Gemeindekommission beantragt Eintreten auf das Geschäft und
den Rechnungen zuzustimmen.
Eintreten:
Zu diesem Geschäft wird kein Nichteintretensantrag gestellt.
Detailberatung:
Der Finanzchef schlägt vor, jede Rechnung als Ganzes zur
Diskussion zu stellen und abschliessend über alle Rechnungen
gemeinsam abstimmen lassen. Gegen diesen Ablauf wird kein Einwand
vorgebracht.
Einwohnerkasse: Keine Fragen.
Wasserkasse: Keine Fragen.
Kanalisationskasse: Keine Fragen.
Fürsorgekasse: Keine Fragen.
Beschlussfassung:
://: Die Rechnungen 1999 der Einwohnerkasse, Wasserkasse,
Kanalisationskasse und Fürsorgekasse werden ohne Gegenstimme
einschliesslich der ausserordentlichen Abschreibungen von Fr.
80'000.-- und der Zuweisung von Fr. 100'000.-- aus der Einwohner-
in die Fürsorgekasse genehmigt.
Traktandum 2
Bericht der Geschäftsprüfungskommission für 1999 Sprecher:
Peter Rickenbacher Peter
Rickenbacher fasst die Schwerpunkte der Prüfung zusammen.
Erika Salzgeber: Durch die Änderung des Raumplanungsgesetzes
(RPG) des Bundes vom 1.4.96 wird von den Gemeinden eine
Erschliessungsplanung verlangt. Die GPK hätte beim Gemeinderat
erfragen müssen, ob eine solche vorhanden ist. Das Bundesgericht
hat vor rund 15 Jahren bereits entschieden, dass die
Gemeindeversammlung nicht via Entscheid über die
Erschliessungsplanung faktisch eine Überbauung des gültig
ausgeschiedenen Baugebietes verhindern kann.
Peter Rickenbacher: Die GPK wird dies bei der Prüfung aufnehmen.
Es werden keine weiteren Fragen gestellt.
://: Die Gemeindeversammlung nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Michael Baader: Der Kanton hat empfohlen, zusammen mit dem neuen
Raumplanungsgesetz innerhalb von 5 Jahren das
Erschliessungszonenreglement zu aktualisieren.
Traktandum 3 Quartierplanung Allmendmarkt
Erläuterungen Departementschef Karl Ruesch erläutert an Hand
der Vorlage, zeigt den Situationsplan per Folie auf und erklärt
die auslösenden Faktoren zur Schaffung eines Quartierplanes.
Vier bis sechs Lastwagen werden pro Tag verkehren. In dieser Zeit
ist die Auf- und Abfahrt zum Parkdeck nicht möglich. Die
Platzierung des Fussgängerstreifens bei der Poststrasse ist
nicht unproblematisch. Eine Platzierung in der Nähe der
Roseneckkreuzung ist aus verkehrstechnischen Gründen nicht
möglich. Anträge und Einwände beim Mitwirkungsverfahren sind
nicht eingereicht worden.
Bericht und Antrag der Gemeindekommission:
Referentin: Christine Hilber
Die Gemeindekommission beantragt, die beschränkten
Öffnungszeiten der Mall als Durchgang während der Nacht in
Artikel 6.1 nicht aufzunehmen und den jederzeitigen freien
Durchgang zu gewährleisten. Auf das Geschäft soll eingetreten
und der Vorlage mit der entsprechenden Änderung zugestimmt
werden.
Eintreten:
Zu diesem Geschäft wird kein Nichteintretensantrag gestellt.
Detailberatung:
Der Präsident bringt den Plan und das Reglement artikelweise zur
Diskussion.
Zum Plan Erika Salzgeber bedankt sich, dass der
Fussgängerbereich (Trottoir) ausgedehnt wurde. Nicht begrüsst
wird, dass die 2. Ausfahrt für Lastwagen benutzt wird. Ein LKW
versuchte in der Vergangenheit einzufahren und blockierte den
ausfahrenden Verkehr. Rückstau auf die ganze Turnhallenstrasse
war die Folge. Mit der vorgeschlagenen Lösung sind Rückstaus
programmiert. Eine Lichtsignalanlage wäre zu empfehlen.
Michael Baader: Das Parkdeck ist für PWs und Vans ausgerichtet.
Aus gestalterischen Gründen ist auf eine Erhöhung des Parkdecks
verzichtet worden. Im Einfahrtsbereich werden die Lastwagen nicht
mehr stehen. Coop hat signalisiert, dass bei Problemen eine
Lösung gesucht wird.
Armin Baader: Auf der westlichen Seite endet das Trottoir. Sollte
nicht mit einem Fussgängerstreifen die östliche
Turnhallenstrasseseite erschlossen werden?
Michael Baader: Wo immer das Trottoir platziert wird, sei
es nicht für alle Leute an der richtigen Stelle.
Bezüglich Platzierung der Fussgängerstreifen sind
unterschiedliche Vorstellungen vorhanden. Die Trottoirfrage kann
nicht heute entschieden werden. Mit der Verkehrsabteilung sind
Klärungen erforderlich.
Hansruedi Furler: Ein Fussgängerstreifen im Bereich
Allmendstrasse wäre auch sinnvoll.
Michael Baader: In der Nähe von Kreuzungen hat der Kanton wegen
des Verkehrsflusses grosse Vorbehalte.
Remo Bossert: Die Klärung ist schon erfolgt und der Kanton
willigt nicht ein.
Annemarie Spinnler Laube: Es wird auch zu schnell gefahren.
Einführung von Temporeduktionen sollten geprüft werden.
Michael Baader: Ist auch schon geprüft worden. Gegenstand im
Moment ist immer noch der Quartierplan.
Renée Riard Handschin: Man sieht jetzt, dass die Fussgänger
benachteiligt sind.
Annemarie Spinnler Laube: Die Sicherheit der Kinder geht vor. Es
nützt nichts, wenn 10 % der Verkehrsteilnehmer unvernünftig
sind.
Michael Baader: Das Thema ist schon diverse Male im Gemeinderat,
an der Gemeindeversammlung und mit dem Kanton thematisiert
worden. Er nimmt dies auf.
Mario Polsini: Stimmt jetzt das Verhältnis mit den Parkplätzen
mit der Verkaufsfläche überein?
Michael Baader bestätigt dies.
Michael Kunz: Der QP beschränkt sich auf diese Parzelle. Das
Umfeld ist nicht berücksichtigt. Man macht alles, um Autos
anzulocken. Die Verkehrs- und Fussgängersituation drum herum ist
ungelöst. Man müsste das Geschäft eigentlich zurückweisen.
Gemäss Rückfrage von Michael Baader bestätigt er, dass dies
als Rückweisungsantrag zu verstehen ist.
Michael Baader. Gemäss Gemeindegesetz wird nun zuerst über den
Rückweisungsantrag abgestimmt.
://: Gemäss Antrag des Gemeinderates: Weiterbehandlung
Mehrheit Gemäss Antrag Kunz: Rückweisung deutliche Minderheit
Heinz Mangold: Sind Bohnygasse und Poststrasse Gemeindestrassen
und dadurch nicht in der Kompetenz der Gemeinde für eine
Einführung von Tempo 30?
Michael Baader stellt fest, dass die Frage bereits von Annemarie
Spinnler Laube gestellt wurde.
Reglement:
Bei Punkt 6.1 steht der Gegenantrag der Gemeindekommission
demjenigen des Gemeinderates gegenüber.
Gemäss Gemeindekommission:
Die Mall dient als öffentlicher Durchgang.
Karl Ruesch: Sachbeschädigungen, welche zunehmend sind, haben zu
dieser Beschränkung geführt. Die Benutzung der öffentlichen
Verkehrsmittel ist bei der Festlegung zu Grunde gelegt.
Christine Hilber: Die Sachbeschädigungen sind nicht so schlimm.
Man sollte die Mall uneingeschränkt offen lassen. Und die
Annehmlichkeit für das Dorf sollte berücksichtigt werden.
Erika Salzgeber: Gestern um 22.00 Uhr wäre sie auch ansonsten
nicht durch die Mall gegangen.
Konrad Handschin: Spayereien nehmen massiv zu. Diese Schweinerein
sollten eingedämmt und der Durchgang deshalb geschlossen werden.
Willi Frey: Die ersten Bahnbenützer gehen schon früher.
Antrag: Öffnung 05.00 Uhr; Schliessung 22.00 Uhr
Der Präsident erklärt das Abstimmungsprozedere und lässt,
nachdem niemand etwas einzuwenden hat (ausser einem Zwischenruf
von Christian Rentsch bezüglich bereits vom Präsidenten
erwähnter erforderlichen Schlussabstimmung), abstimmen:
://: Gemäss Antrag Gemeindekommission Minderheit
Gemäss Antrag Willi Frey grosse Mehrheit
Gemäss Antrag Gemeinderat 38 Stimmen
Gemäss Antrag Willi Frey 54 Stimmen
Somit ist die Öffnung der Mall ab 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu
ermöglichen.
Schlussabstimmung:
://: Dem Quartierplan-Reglement sowie dem Bebauungs-,
Erschliessungs-, und Umgebungsplan (Quartierplan) M 1:500 wird
inkl. der Korrektur in Ziffer 6.1 mit grossem Mehr und 7
Gegenstimmen zugestimmt.
Traktandum 4
Revision Wasserreglement
Erläuterungen
Departementschef Waldemar Gahlinger erläutert an Hand der
schriftlichen Vorlage und erklärt die Schwerpunkte der
Änderung.
Bericht und Antrag der Gemeindekommission:
Referent: Werner Ruesch Die Gemeindekommission hat in der
Beratung mit dem Gemeinderat festgestellt, dass der Wassermesser
in das Eigentum und in den Unterhalt des Wasserwerkes gehört und
deshalb folgende Ergänzungen erforderlich sind, welche vom
Gemeinderat als sinnvoll erachtet werden:
Artikel 9 Ausführung
In Absatz 1, Punkt 6: den dem Wasserwerk gehörenden Wassermesser
Artikel 10 Kosten
Die Kosten für die Anschlussleitungen, Hausanschlussleitungen,
Verlegungen sowie erforderliche Änderungen derselben, fallen,
ausgenommen diejenigen des Wassermessers, zu Lasten des
Liegenschaftseigentümers.
Artikel 12 Unterhalt und Erneuerung / Qualitätsanforderungen
1. Anschlussleitungen und Hausanschlussleitungen stehen mit
Ausnahme des Wassermessers im Eigentum des Anschliessers, welcher
auch für Unterhalt und Erneuerung aufzukommen hat.
Die Gemeindekommission beantragt Eintreten und dem Antrag des
Gemeinderates mit den erwähnten Ergänzungen zuzustimmen.
Michael Baader: Der Gemeinderat ist bereit die Änderungsanträge
der Gemeindekommission zu übernehmen.
Eintreten:
Zu diesem Geschäft wird kein Nichteintretensantrag gestellt.
Detailberatung:
Erich Ritzmann: Ersucht um Erklärung bezüglich
Korporationsparzellen.
Michael Baader: Jedes Haus ist ab der Versorgungsleitung
angeschlossen. Bei Korporationsparzellen: Ab Versorgungsleitung
bis Hausanschlussleitungen = Gemeindewerk. Die vorgeschlagene
Änderung betrifft Unterhalt und Reparatur. Die
Anschlussleitungen sind schon heute von den Eigentümern bezahlt
worden. Nun soll der Unterhalt zu Lasten der
Liegenschaftseigentümer gehen.
Michael Kunz erkundigt sich nach der Versicherungsregelung bei
Anmerkungsparzellen.
Hanny Haidvogl: Was bezahlt die BGV?
Michael Baader: Die Grabarbeiten werden bezahlt. Nicht aber das
Leitungsmaterial.
Christian Rentsch: BGV zahlt nur, sofern
Wasserschadenversicherung abgeschlossen ist.
Waldemar Gahlinger: Ist nicht in der Wasserschadenversicherung,
sondern in der Gebäudeversicherung enthalten.
Michael Baader: Die meisten Gemeinden haben diese Reglung schon.
Es geht um die Entlastung der Gemeinderechnung, auch im Hinblick
auf die höheren Abschreibungssätze. Der Präsident stellt das
Reglement artikelweise zur Diskussion und bemerkt zu den von der
Gemeindekommission gemachten Feststellungen, dass diese
übernommen werden sollen. Er erwähnt die von der
Gemeindekommission angeregten Änderungen bei Artikel 9, 10 und
12 im bereinigten Wortlaut (s. Text Gemeindekommission).
Mario Polsini: Weshalb die Auflage bezüglich Überbauung der
Leitungen. Je nach dem kann das teuer werden.
Michael Baader: Es ist eine alte Bestimmung und man achtet
darauf, dass keine ausserordentlichen Aufwendungen im Nachhinein
entstehen. Die BGV übernimmt die Grabarbeiten.
Erich Ritzmann: Wenn die Wasserleitung durch einen Privatweg mit
Durchleitungsrecht führt, was geschieht mit dieser Leitung, wenn
sich dieser weigert, dies der BGV anzumelden.
Michael Baader: Die Leitungen sind vom Hauseigentümer bezahlt
und die Leitungsreparatur geht zu seinen Lasten auch wenn eine
"Fremdparzelle" tangiert wird, da die Entschädigung
für die Leitung und nicht für die Parzelle bestimmt ist.
Kurt Plattner: Will sich die Gemeinde nicht einfach aus der
Affäre ziehen. In ihrem Fall wisse man nicht wo die Leitungen
liegen. Die längere Leitung muss der Eigentümer bezahlt.
Michael Baader: Die Leitungen werden heute immer eingemessen im
Gegensatz zu früher.
Waldemar Gahlinger erörtert, dass bei Leitungen allenfalls auch
eine neue Führung erforderlich ist, wenn diese kostengünstiger
ist.
Michael Baader: Ein Meter Leitung kostet rund Fr. 10.--.
Heinz Mangold: Was ist bei Neubauten? Wird bei prov. Anschlüssen
kein Beitrag erhoben?
Michael Baader: Auch künftig werden für das Bauwasser keine
Kosten erhoben.
Beschlussfassung:
://: Dem Wasserreglement wird mit den von der Gemeindekommission
beantragten und vom Gemeinderat übernommenen Änderungen
einstimmig zugestimmt.
Traktandum 5 Revision Gemeindekommissionsreglement
Erläuterungen
Departementchef Präsident Michael Baader erläutert das
Geschäft an Hand der Vorlage. Bericht und Antrag der
Gemeindekommission:
Referent: Christian Neff
Die Gemeindekommission hat in der Beratung mit dem Gemeinderat
festgestellt, dass folgende Modifikationen sinnvoll sind:
Artikel 4: Ziffer 1 bedeutet, dass der GK-Präsident nicht
selbstständig eine Sitzung einberufen kann. Die Sitzungen werden
vom Präsidenten nach Bedarf auf Antrag des Gemeinderates
einberufen. Ersetzen mit der bisherigen Fassung: Die Sitzungen
werden vom Präsidenten nach Bedarf sowie auf schriftliches
Begehren von mindestens 5 Mitgliedern der Gemeindekommission oder
auf Antrag des Gemeinderates einberufen.
Art. 4 Sitzungen Ziffer 3 Die Einladungen werden von der
Gemeindeverwaltung nach Weisung des KommissionsPräsidenten
versandt.
Artikel 7: (statt Diskretion) Die Mitglieder der
Gemeindekommission haben ihr Amt gewissenhaft auszuüben und,
wichtige Gründe vorbehalten, an allen Sitzungen und
Gemeindeversammlungen teilzunehmen. Sie unterstehen über ihre in
Ausübung des Amtes gemachten Wahrnehmungen der Schweigepflicht,
soweit das öffentliche oder ein privates Interesse dies
erfordert.
Die Gemeindekommission beantragt Eintreten und dem Antrag des
Gemeinderates mit obigen Ergänzungen zuzustimmen.
Der Gemeinderat übernimmt diese Anpassungen in seinen Antrag.
Eintreten:
Zu diesem Geschäft wird kein Nichteintretensantrag gestellt.
Detailberatung:
Der Präsident stellt das Reglement artikelweise zur Diskussion
und erwähnt die von der Gemeindekommission beantragten
Anpassungen in den entsprechenden Artikeln (s. Text bei
Gemeindekommissionsvotum). Es werden keine Fragen gestellt.
Beschlussfassung:
://: Dem Gemeindekommissionsreglement per 1.7.2000 wird mit den
drei Änderungen einstimmig zugestimmt.
Traktandum 6 Oberbaselbieter Abfallverband; Genehmigung der
Statuten / Kompetenzerteilung zum Beitritt
Erläuterungen
Departementschef Attilio Brenna erläutert die Statuten an Hand
der Vorlage. Verschiedene Gemeinden haben die Vorlage bereits
verabschiedet. Die Vorlage kann genehmigt oder abgelehnt, jedoch
nicht abgeändert werden. Die Kehrichtabfuhr soll künftig nur
noch einmal pro Woche erfolgen.
Bericht und Antrag der Gemeindekommission: Referent: Hanspeter
Freivogel
Die Gemeindekommission beantragt Eintreten und dem Antrag des
Gemeinderates zuzustimmen. Eintreten:
Zu diesem Geschäft wird kein Nichteintretensantrag gestellt.
Detailberatung:
Der Präsident stellt die Statuten als Ganzes zur Diskussion, da
hier einseitig von der Gemeinde Gelterkinden keine Änderungen zu
den einzelnen Bestimmungen beschlossen werden können. Er ruft
trotzdem jeden Artikel auf.
Armin Baader: Die Regelung mit uneinheitlichen Gebühren ist
heikel. Gelterkinden als grösste Gemeinde riskiert mehr als die
andern zahlen zu müssen.
Michael Baader: Mit der Sackgebühr wird nicht nur die
Kehrichtsammlung finanziert, sondern auch alle für uns
verbleibenden Nebensammlungen (Oel, Grüngut, Altmetall usw.).
Mit der gemeindeeigenen Gebühr werden Tonnagenkosten des
Verbandes und übrige Spezialsammlungen der Gemeinde finanziert.
Es werden keine weiteren Fragen gestellt.
Beschlussfassung:
://: Den Statuten für den Oberbaselbieter Abfallverband wird
inkl. der Kompetenzerteilung zum Beitritt bei wenigen
Enthaltungen zugestimmt.
Traktandum 7.
Verschiedenes
7.1. Selbständige Anträge von Stimmberechtigten
7.2. Anfragen von Stimmberechtigten
7.3. Mitteilungen
7. Verschiedenes
Der Präsident weist darauf hin, dass der Gemeinderat unter Punkt
7.3 Mitteilungen des Gemeinderates unter anderem
über die Situation Sozialberatungsdienst informieren wird.
7.1. Selbständige Anträge von Stimmberechtigten Schriftlich
liegen keine vor.
Ulrich Bieder: Im Bereich Schulgasse sind keine Sicherheiten für
die Strassenüberquerung vorgesehen. Der Gemeinderat soll in der
Schulgasse und an den neuralgischen Punkten
Fussgängerübergänge schaffen. Auf Rückfrage des Präsidenten
bestätigt Herr Bieder, dass dies als Antrag aufzunehmen sei.
Michael Baader: Der Antrag zur Klärung der
Fussgängerregelungen in diversen Bereichen wie
Schulgasse, Allmendbereich wird entgegengenommen und zusammen mit
dem Kanton bearbeitet.
Eugen Hostettler: Eine Studie (Glaser/Saxer) ist vorhanden. Es
ist aber nichts Konkretes gegangen. Eugen Hostettler und Silvia
Plattner unterstützen das Begehren Bieder.
7.2. Anfragen von Stimmberechtigten
Keine Anfragen.
7.3. Mitteilungen des Gemeinderates
Ruth Schaub zur Übernahme operative Arbeit Sozialberatung durch
ABS Betreuungsservice Ausgangslage
· Nach anhaltenden Diskussionen der Pensumsfrage sah sich die FB
veranlasst, das zur Verfügung stehende Pensum für die
Sozialberatung von aktuell 250 Stellenprozenten durch einen
formulierten Auftrag analysieren zu lassen.
· Der Fachhochschule Solothurn wurde ein umfangreicher
Fragenkatalog von Fürsorgebehörde und Gemeinderat zu den
bestehenden Strukturen unterbreitet um diese zu analysieren.
Verbesserungsvorschläge wurden erbeten.
· Ebenfalls Bestandteil des Fragenkataloges war eine
Überprüfung der verschiedenen Schnittstellen:
· Sozialberatung - Fürsorgebehörde als fachliche Instanz
· Sozialberatung - Gemeinderat und -verwalter als administrativ
zuständig
· Sozialberatung - Gemeinderat als zuständige Behörde im
Vormundschaftswesen
· Gemeinderat - Fürsorgebehörde Ergebnis
· Durch Quervergleiche mit den schweizerischen Gemeinden und
Fallzahlen sowie mit 4 vergleichbaren Gemeinden des Kantons
Baselland wurde aufgezeigt, dass eine Effizienzsteigerung durch
Umstrukturierung möglich ist und das erforderliche Pensum
reduziert werden kann, einerseits nachdem der sehr
arbeitsintensive Asylbereich vollständig ausgelagert wurde,
andererseits durch konsequente Anwendung der Datenerfassung und
-aufbereitung mittels der angeschafften speziellen
Sozialberatungs-Software durch die Angestellten der
Sozialberatung sowie Bereinigung der Schnittstellen und internen
Abläufe.
Stillschweigen
· Da der Zwischenbericht auch Aussagen und Beurteilungen über
Personen und Arbeitsweisen beinhaltet, wurde er aus
Datenschutzgründen nur den Direktbetroffenen, nämlich
Fürsorgebehörde, Gemeinderat und Personal, zugänglich gemacht.
Pensum
· Nach einer Übergangsfrist, welche zur Übernahme und
Aufbereitung der vorhandenen Fallakten benötigt wird, sind neu
als Maximum 100 % Sozialberaterln und 50 % Se-kretariat
vorgesehen.
Beendigung Arbeitsverhältnisse mit unseren Mitarbeitern
· Die bisherige Sekretärin der Sozialberatung hat ihre
Anstellung per Ende Februar 2000 gekündigt.
· Das Arbeitsverhältnis mit unseren Sozialarbeitern, Herr Burri
und Frau Leuthold, wurde unter Absprache und im gegenseitigen
Einvernehmen per 30.6.2000 aufgelöst.
Vertragsverhältnis mit ABS Betreuungsservice
· Zur Durchführung der Umstrukturierung und Abdeckung des
Sozialbereiches unserer Gemeinde hat der Gemeinderat zusammen mit
der Fürsorgebehörde beschlossen mit der Fa. ABS
Betreuungsservice AG einen nicht befristeten, jedoch auf 4 Monate
jederzeit kündbaren Vertrag per 1.7.2000 abzuschliessen.
· Die Sozialarbeit wird im Auftragsverhältnis in den
bestehenden Räumen der Gemeindeverwaltung geleistet.
· Die 150 % Pensum werden durch ausgebildete Sozialarbeiter 100
% und 50 % Sekretariat vollumfänglich abgedeckt d. h. zu den
bisherigen Öffnungszeiten sind Büros und Telefon besetzt.
· Die fachliche Arbeit durch qualifiziertes Personal ist
Bedingung und Bestandteil des Vertrages.
· Ebenso sind der formulierte Auftrag und die Arbeit nach dem
Handbuch der Fürsorgebehörde Gelterkinden integrierender
Bestandteil. Sowohl der ABS Betreuungsservice als auch die
Fachhochschule Solothurn erachten diese Richtlinien, das
Handbuch, als tauglich.
· Die Firma ABS Betreuungsservice ist nicht entscheidbefugt; sie
stellt Antrag und setzt die Entscheide der Fürsorgebehörde um.
Sie führt nur die operative Arbeit aus. Die Fürsorgebehörde
erteilt Weisungen und fällt die Entscheide. Sie achtet wie bis
anhin auf Einhaltung der gesetzlichen und durch sie festgelegten
Richtlinien und trägt die Verantwortung für die der
Fürsorgebehörde zustehenden Aufgaben in unserer Gemeinde.
· Verschwiegenheit auch über die Vertragsdauer hinaus ist
Bestandteil des Vertrages analog den Anstellungsverhältnissen.
· Gemeinderat und Fürsorgebehörde sind überzeugt, mit dem
Betreuungsservice ABS einen kompetenten Vertragspartner zu haben.
· Im Übrigen haben wir bisher in der Betreuung des
Asylbereiches grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht.
Überprüfung der Umstrukturierung
· Für den Vollzug der Umstrukturierung und deren Überprüfung
zieht die Fürsorgebehörde den Rat der Fachhochschule Solothurn
bei Bedarf bei.
· Nach einem halben Jahr wird die Situation überprüft und dann
auf Grund der gemachten Erfahrungen über den weitern Verlauf
entschieden.
Schulstandortfrage
Christine Mangold: Mit Brief vom 14. Juni 1999 wurden die
Sekundarschulpflegen von der Erziehungs- und Kulturdirektion BL
eingeladen, die Schulstandorte innerhalb der geplanten
zukünfigen Schulkreise für die Sekundarstufe 1 zu studieren.
Die Sekundarschulpflegen wurden aufgerufen, Projektleitungen zu
bilden und bis Ende 2000 einen Vorschlag für die Unterbringung
innerhalb der einzelnen Sek.1-Schulkreise zu erarbeiten.
· Was versteht man unter Sekundarstufe
1: Die Sekundarstufe 1 umfasst das 6. - 9. Schuljahr. Das heisst,
die heutige Real, Allgemeine Abteilung der Sekundarschule und die
progymnasiale Abteilung werden eine Schule unter einem Dach - die
sogenannte Sekundarstufe 1. Für die ganze Sekundarstufe 1 werden
nur noch 1 Schulleitung und 1 Schulpflege zuständig sein.
· Die Sekundarstufe 1 umfasst 3 Niveaux: · Niveau A = mit
allgemeinen Anforderungen - entspricht der heutigen Realschule /
BWK · Niveau E = mit erweiterten Anforderungen - entspricht der
heutigen allgemeinen Abteilung in der Sekundarschule. · Niveau P
=mit progymnasialen Anforderungen - progymnasiale Abteilung in
der Se-kundarschule.
· Der Schulkreis Gelterkinden hat einen Ausschuss gebildet in
dem die Schulleitungen sowie die Gemeinderäte der Gemeinden
Ormalingen, Wenslingen und Gelterkinden Einsitz haben; das
Präsidium hält die Sekundarschulpflegepräsidentin.
· Dieser Ausschuss hat nun eine Vernehmlassung in allen, dem
Schulkreis Gelterkinden angehörenden Gemeinden, mit 3 Varianten
verschickt. Wir gehen im Schulkreis Gelterkinden von ca. 42
Klassen aus:
· Variante 1: 2 Schulstandorte in Gelterkinden Diese Variante
hat den Vorteil, dass keine Schülerverschiebung stattfindet.
Für Gelterkinder -wie auch meiner Meinung nach für auswärtige
Schülerinnen und Schüler kommt es nicht darauf an, an welchem
Standort in Gelterkinden sie eingeteilt werden. Der Schulraum
für den Standort für 24 Klassen ist in der Hofmatt gegeben; das
Schulhaus für 18 Klassen müsste neu gebaut werden.
· Variante 2: Je 1 Schulstandort in Gelterkinden mit 24 Klassen
und 1 Schulstandort in Ormalingen mit 18 Klassen. In Ormalingen
müssten ein Schulhaus für 18 Klassen sowie 2 Turnhallen gebaut
werden. Ormalingen kann mit den umliegenden Dörfern höchstens
12 Klassen bilden - 6 Klassen müssten höchstwahrscheinlich aus
Gelterkinden in Ormalingen eingeteilt werden.
· Variante 3: Je 1 Schulstandort in Gelterkinden in Ormalingen
und Wenslingen - 20 Klassen in Gelterkinden, 12 Klassen in
Ormalingen, 10 Klassen in Wenslingen. Mit dieser Variante können
die Vorgaben für die Sekstufe 1 nicht eingehalten werden. Keine
Schule unter einem Dach mit einer Schulleitung und einem Schulrat
- Niveau A und E. werden in Ormalingen und Wenslingen angeboten,
Niveau P ausschliesslich in Gelterkinden. Keine Schulhäuser mit
min. 16 Klassen. Keine erhöhte Durchlässigkeit in der
Differenzierungsphase (6. und 7. Schuljahr) unter den 3 Niveaux.
· Aus den obgenannten Gründen hat sich der Gemeinderat an
seiner letzten Sitzung einstimmig für die Variante 1, 2
Schulstandorte in Gelterkinden - ausgesprochen.
· Sobald der Vernehmlassungsentscheid vorliegt, und Variante 1
zum Zuge kommt, werden wir die Standortfrage für das Schulhaus
mit 18 Klassen konkret in Angriff nehmen müssen.
Korrektion Schulgasse bis Marktgasse
Remo Bossert
· Orientierungsversammlung hat gestern stattgefunden.
· Die Korrektion Schulgasse/Marktgasse wird vom Tiefbauamt des
Kantons Basel-Landschaft in zwei Etappen ausgeführt. In der
ersten Etappe wird im Sommer 2000 die Schulgasse (ab Bohnygasse
bis Liegenschaft Schulgasse 1) saniert. Die Korrektion im Bereich
Dorfplatz mit Seitenanschlüssen wird in einer zweiten Etappe im
Sommer 2001 ausgeführt.
· Ausführungszeit
· Die Korrektion der Schulgasse erfolgt in der Zeit vom 3. Juli
bis 29. September 2000. In dieser Zeit ist mit Einschränkungen,
Behinderungen und Baulärm zu rechnen.
· Verkehrsregelung / Umleitung Während der 13-wöchigen Bauzeit
kommt es zu einer Änderung der Verkehrsführung. Die Baustelle
bleibt talwärts (Dorfplatz Richtung Bohnygasse) einspurig
befahrbar. Der Gegen- und Hauptverkehr wird über die
Turnhallenstrasse, Balkenweg, Strehlgasse umgeleitet (analog
Umfahrung Markt). Die Zufahrtmöglichkeiten zu den angrenzenden
Liegenschaften können zum Teil eingeschränkt sein. · Um
Engpässe auf der Umfahrungsroute zur vermeiden, gilt während
der Bauzeit in diesen Bereichen auf dem Gemeindeareal ein
allgemeines Parkverbot. Dies gilt sowohl für Anwohner als auch
für Benützer der Doppelturnhalle.
· Ab 19.6. wird die Gemeinde als Vorarbeit zur Sanierung
Wasserleitungen einlegen.
Erschliessungszone Ebnet Chienbergreben
Michael Baader:
Gemäss Erschliessungszonenreglement ist der Gemeinderat
verpflichtet, die Stimmbürgerschaft an der Gemeindeversammlung
über Änderungen in den Erschliessungszonen zu orientieren. Dies
fällt in das Departement Planung.
Karl Ruesch teilt mit, dass das Gebiet Huebacher / Ebnet /
Chienbergreben von der Erschliessungszone 3 in die
Erschliessungszone 1 überführt wurde und zeigt die Situation an
Hand von Folien auf. Das Gebiet umfasst rund 25'000 m 2 . Die
Vorfinanzierung durch die Anstösser wird aufgehoben. Für die
betroffenen Eigentümer werden die Vorteilsbeiträge fällig.
Renée Riat Handschin erkundigt sich, ob das Gebiet
ausschliesslich durch die Bahnunterführung erschlossen wird.
Michael Baader: Der Gemeinderat ist in Verhandlung mit der
Gemeinde Böckten bezüglich einer zusätzlichen Durchfahrt.
Personalmutationen:
· Per 30.6.2000 geht die Amtsperiode zu Ende. Auf dieses Datum
hin ergeben sich bei Behörden und Kommission Veränderungen.
· Es ist dem Präsidenten ein persönliches Anliegen, bei dieser
Gelegenheit allen, die sich in Kommissionen und Behörden zu
Gunsten unseres Dorfes engagiert haben sowie Mitarbeitern, ganz
herzlich für ihre Mitarbeit zu danken.
· Ein- und Austritte von Personal und Kommissionsmitgliedern ab
01.01.00 bis Ende Amtsperiode. Aus zeitlichen Gründen wird auf
das Verlesen verzichtet.
Zu
den Ein- und Austritten von Personal und Kommissionsmitgliedern
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